Seit dieser Woche gibt es eine interessante Neuregelung für die Binnenschifffahrt. Die bisherige Freigrenze für das Fahren ohne Bootsführerschein wurde von 5 PS auf 15 PS erhöht.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in Umsetzung des Bundestagsbeschlusses „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ die bisher gültige Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Mit Wirkung vom 17. Oktober sind diese Neuregelungen in Kraft getreten.
Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW gilt nunmehr folgendes: Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht. Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren Sportboote von weniger als 15 Meter Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann.
Die Alternative „Segelsurfen“ beim Sportbootführerschein-Binnen ist ersatzlos gestrichen worden. Künftig ist auf den Gewässern nach Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen kein Führerschein mehr erforderlich, wenn Sportboote als Segelsurfbretter geführt werden. Damit besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Sinne des § 1 Nr. 1 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen künftig eine Führerscheinfreiheit für das Führen von Segelsurfbrettern.
Quelle: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/WS/wassersport.htm
Natürlich wollen wir als Vercharterer unseren Gästen die Vorteile dieser Neuerung zugute kommen lassen. Dementsprechend sind wir momentan dabei für einige Neuzugänge in unserer Flotte zu sorgen. Ab der Saison 2013 werden für Sie gleich 2 neue Quicksilver Boote mit einer Motorleistung von 15 PS zur Verfügung stehen.
Servas Markus,
ab Oktober dieses Jahr gibt es ein neues Gesetz.
D.h. ab sofort kannst du mit einem fetten 15 PS Motor deinen aufgeblasenen Autoreifen mit Plastikboden befeuern, ohne eine Prüfung Sportbootführerschein!
Vorher war die Grenze 5 PS, aber das hab ich dir ja schon beim Geburtstag gesagt!
Papa Wännä